Schornsteinfegerbetrieb André Schult - in Barsbüttel unterwegs seit 1997
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Schornsteinfegerbetrieb

André Schult

Schornsteinfegermeister,

Gebäudeenergieberater / Betriebswirt  (HWK)

 

Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

Energienews


02.01.2019

Förderrichtlinie Energieeffizienz in der Wirtschaft

Um Unternehmen Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderprogramme in diesem Bereich neu ausgerichtet. Anstatt wie bisher die Fördergegenstände auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufzuteilen, wurde am 1. Januar 2019 ein einfacheres Modell gestartet: das Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“.

Branchenübergreifende Förderung

Die neue Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Sie ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen sind alle Maßnahmen förderfähig, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen.

Das neue Programm wird von BAFA und KfW gemeinsam umgesetzt und basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“. Es ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen. Bewährte Elemente aus diesen Programmen wurden übernommen, weiterentwickelt und in der neuen Richtlinie gebündelt.

Förderung wahlweise als Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss

Die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen werden durch die Möglichkeit berücksichtigt, Förderung wahlweise als direkten Zuschuss beim BAFA oder als Teilschulderlass (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss) bei der KfW zu beantragen. Anträge können ab sofort bei der KfW (über die Hausbanken) und beim BAFA (über das Online-Portal) gestellt werden.

Die vier Module im Überblick

  • Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Modul 2: Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung mit einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-software zur Unterstützung der Digitalisierung mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Modul 4: Technologieoffene Förderung von  Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten

Die maximale Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt.

Weitere Informationen zum Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ erhalten Sie unter www.bafa.de/eew oder www.kfw.de/295.

Nachfolger des Programms „STEP Up!“

Darüber hinaus wird die neue Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ das ehemalige Programm „STEP Up!“ mit neuen Konditionen ab Frühjahr 2019 ersetzen. In diesem Förderprogramm werden technologieoffen und branchenübergreifend Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen über ein Wettbewerbsverfahren gefördert. Das Programm wird durch „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ administriert.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater





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